AVGS abgelehnt: Was tun?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Begründung im Bescheid richtig liest und danach zwischen zwei Wegen wählst: Widerspruch oder neuer Antrag. Du erfährst außerdem, welche Frist läuft und was in den Widerspruch gehört.
Schritt 1: Begründung genau lesen
Jeder Ablehnungsbescheid muss begründet sein. Meist steckt einer dieser drei Gründe dahinter:
- Formale Lücke: Es fehlt ein Trägervorschlag oder eine Unterlage. Das lässt sich nachreichen.
- Zweifel am Vorhaben: Die Vermittlungsfachkraft hält deine Gründung für zu wenig durchdacht. Hier hilft eine klarere Darstellung.
- Ermessensentscheidung: Der AVGS ist keine Pflichtleistung. Auch ein grundsätzlich förderfähiges Vorhaben kann abgelehnt werden.
Welcher Grund es ist, entscheidet über deinen nächsten Schritt.
Schritt 2: Frist notieren
Gegen den Bescheid kannst du schriftlich Widerspruch einlegen, üblicherweise innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Halte dich daran, denn ein verspäteter Widerspruch wird schon aus formalen Gründen abgewiesen.
Schritt 3: Widerspruch schreiben
In den Widerspruch gehören:
- Dein Name, Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Ein Satz, dass du Widerspruch einlegst.
- Kurz und sachlich, warum die Entscheidung aus deiner Sicht nicht richtig ist.
- Alles, was neu dazukommt, zum Beispiel ein konkret benannter AZAV-Träger.
Schicke ihn an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.
Wann ein neuer Antrag besser ist
War die Ablehnung rein formal, ist ein neuer, diesmal vollständiger Antrag oft schneller als ein Widerspruchsverfahren. Wie der Antrag abläuft, steht in AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
So senkst du das Risiko beim zweiten Anlauf
- Vorhaben schriftlich und konkret beschreiben.
- Einen AZAV-zertifizierten Anbieter mit Namen nennen.
- Begründen, was das Coaching konkret bringt.
Mehr zum Hintergrund, wenn deine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus entsteht, findest du unter Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Dein nächster Schritt
Lass deinen Bescheid kostenlos einordnen, bevor du erneut beim Amt anfragst: kostenlosen Check starten.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes. Bei einem laufenden Widerspruchsverfahren hilft im Zweifel eine Rechtsberatung weiter.