AVGS-Check

Von Gründer-Helden-Redaktion, aktualisiert am 10. September 2026

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AVGS abgelehnt: Was tun?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Begründung im Bescheid richtig liest und danach zwischen zwei Wegen wählst: Widerspruch oder neuer Antrag. Du erfährst außerdem, welche Frist läuft und was in den Widerspruch gehört.

Schritt 1: Begründung genau lesen

Jeder Ablehnungsbescheid muss begründet sein. Meist steckt einer dieser drei Gründe dahinter:

Welcher Grund es ist, entscheidet über deinen nächsten Schritt.

Schritt 2: Frist notieren

Gegen den Bescheid kannst du schriftlich Widerspruch einlegen, üblicherweise innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Halte dich daran, denn ein verspäteter Widerspruch wird schon aus formalen Gründen abgewiesen.

Schritt 3: Widerspruch schreiben

In den Widerspruch gehören:

Schicke ihn an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat.

Wann ein neuer Antrag besser ist

War die Ablehnung rein formal, ist ein neuer, diesmal vollständiger Antrag oft schneller als ein Widerspruchsverfahren. Wie der Antrag abläuft, steht in AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

So senkst du das Risiko beim zweiten Anlauf

Mehr zum Hintergrund, wenn deine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus entsteht, findest du unter Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.

Dein nächster Schritt

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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes. Bei einem laufenden Widerspruchsverfahren hilft im Zweifel eine Rechtsberatung weiter.

AVGS-Check ist ein unabhängiges, privates Vermittlungsangebot und kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Behörde.