Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Dieser Artikel zeigt dir, welches Amt für dich zuständig ist und welche Förderung dazu gehört. Du erfährst, wie das kostenlose Gründungscoaching über den AVGS in den Weg hineinpasst. Und du erfährst, welche drei Hürden es beim Jobcenter typischerweise gibt.
- Coaching kostet dich
- 0 Euro
- Bei Bewilligung des AVGS trägt dein Amt die Kosten zu 100 Prozent.
- Mit Arbeitslosengeld I
- bis 15 Monate
- Gründungszuschuss: 6 Monate ALG I plus 300 Euro im Monat, danach 9 Monate mit 300 Euro.
- Mit Grundsicherungsgeld
- bis 24 Monate
- Einstiegsgeld vom Jobcenter, dazu bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Anschaffungen.
Ein Hinweis vorab: Sprich dein Vorhaben nicht unvorbereitet beim Amt an. Eine spontane Eigenanfrage wird dort oft schon als Ablehnung in der Akte vermerkt und macht die spätere Bewilligung schwerer.
Wer ist zuständig?
- Du beziehst ALG I: zuständig ist deine Agentur für Arbeit. Neben dem AVGS für ein Coaching kommt hier der Gründungszuschuss infrage. Er sichert dein Einkommen in der Startphase.
- Du beziehst Grundsicherungsgeld (ersetzt seit 1. Juli 2026 das frühere Bürgergeld): zuständig ist dein Jobcenter. Hier ist ein AVGS-Coaching ebenfalls möglich, dazu kommt als Geldleistung das Einstiegsgeld.
Was es zusätzlich zum Coaching gibt
- Aus ALG I, Agentur für Arbeit: Gründungszuschuss. Sechs Monate lang läuft dein bisheriges ALG I weiter, plus 300 Euro monatlich. Danach kannst du gesondert neun weitere Monate mit je 300 Euro beantragen.
- Aus Grundsicherungsgeld, Jobcenter: Einstiegsgeld. Die Höhe wird individuell bemessen, gezahlt wird bis zu 24 Monate. Dazu kommt ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Sachgüter.
Details stehen in Gründungszuschuss einfach erklärt und in Einstiegsgeld vom Jobcenter.
Warum ein Coaching den Unterschied macht
Ein Gründungscoaching liefert genau die Unterlagen, die dein Amt sehen will: einen Businessplan, eine Finanzplanung und eine belastbare Einschätzung deines Marktes. Für den Gründungszuschuss ist außerdem eine fachkundige Stellungnahme Pflicht, die auf diesen Unterlagen aufbaut.
Kurz: Das Coaching kostet dich bei Bewilligung nichts und erhöht die Chance, dass die Geldleistung danach bewilligt wird.
Typische Hürden beim Jobcenter
- Nicht jede Vermittlungsfachkraft kennt den AVGS für Gründungen. Frag konkret nach einem Existenzgründungscoaching nach §45 SGB III.
- Ohne benannten AZAV-zertifizierten Anbieter bleibt der Antrag oft liegen.
- Wird abgelehnt, verlange die schriftliche Begründung. Sie ist die Basis für einen Widerspruch, siehe AVGS-Ablehnung: Was tun?.
Dein nächster Schritt
Lass zuerst kostenlos prüfen, welcher Weg in deinem Fall passt: kostenlosen Check starten.
Die einzelnen Antragsschritte erklärt AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.