AVGS-Check

Von Gründer-Helden-Redaktion, aktualisiert am 10. September 2026

Rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Termin. Am Ende weißt du, welche Förderung zu deiner Situation passt.

Jetzt in 2 Minuten prüfen

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Dieser Artikel zeigt dir, welches Amt für dich zuständig ist und welche Förderung dazu gehört. Du erfährst, wie das kostenlose Gründungscoaching über den AVGS in den Weg hineinpasst. Und du erfährst, welche drei Hürden es beim Jobcenter typischerweise gibt.

Coaching kostet dich
0 Euro
Bei Bewilligung des AVGS trägt dein Amt die Kosten zu 100 Prozent.
Mit Arbeitslosengeld I
bis 15 Monate
Gründungszuschuss: 6 Monate ALG I plus 300 Euro im Monat, danach 9 Monate mit 300 Euro.
Mit Grundsicherungsgeld
bis 24 Monate
Einstiegsgeld vom Jobcenter, dazu bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Anschaffungen.

Ein Hinweis vorab: Sprich dein Vorhaben nicht unvorbereitet beim Amt an. Eine spontane Eigenanfrage wird dort oft schon als Ablehnung in der Akte vermerkt und macht die spätere Bewilligung schwerer.

Wer ist zuständig?

Was es zusätzlich zum Coaching gibt

Details stehen in Gründungszuschuss einfach erklärt und in Einstiegsgeld vom Jobcenter.

Warum ein Coaching den Unterschied macht

Ein Gründungscoaching liefert genau die Unterlagen, die dein Amt sehen will: einen Businessplan, eine Finanzplanung und eine belastbare Einschätzung deines Marktes. Für den Gründungszuschuss ist außerdem eine fachkundige Stellungnahme Pflicht, die auf diesen Unterlagen aufbaut.

Kurz: Das Coaching kostet dich bei Bewilligung nichts und erhöht die Chance, dass die Geldleistung danach bewilligt wird.

Typische Hürden beim Jobcenter

Dein nächster Schritt

Lass zuerst kostenlos prüfen, welcher Weg in deinem Fall passt: kostenlosen Check starten.

Die einzelnen Antragsschritte erklärt AVGS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.

AVGS-Check ist ein unabhängiges, privates Vermittlungsangebot und kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Behörde.