Einstiegsgeld vom Jobcenter
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und gründen willst, stehen dir drei Fördertöpfe offen. Hier erfährst du, was in jedem davon steckt und welche Voraussetzungen gelten. Und du erfährst, an welchem Formular die meisten Anträge scheitern.
- Einstiegsgeld möglich
- bis 24 Monate
- Die Höhe bemisst das Jobcenter in deinem Einzelfall, es ist eine Ermessensleistung.
- Zuschuss für Sachgüter
- bis 5.000 Euro
- Für Anschaffungen, die du für die Selbstständigkeit brauchst. Ohne Rückzahlung.
- Coaching kostet dich
- 0 Euro
- Stellt dir das Jobcenter einen AVGS aus, zahlt es das Gründungscoaching zu 100 Prozent.
Grundsicherungsgeld ersetzt seit dem 1. Juli 2026 das frühere Bürgergeld. Zuständig ist in allen drei Fällen dein Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit.
Die drei Fördertöpfe
- Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): ein monatlicher Zuschuss zusätzlich zu deinem Grundsicherungsgeld. Die Höhe wird individuell bemessen, gezahlt wird bis zu 24 Monate. Das ist dein laufendes Sicherheitsnetz in der Startphase.
- Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II): bis zu 5.000 Euro für notwendige Sachgüter, etwa Ausstattung oder Werkzeug. Diesen Betrag musst du nicht zurückzahlen.
- Zinsloses Darlehen: für größere Anschaffungen. Es wird zurückgezahlt, aber ohne Zinsen.
Alle drei sind Ermessensleistungen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, dein Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Voraussetzungen
- Du beziehst Grundsicherungsgeld über das Jobcenter.
- Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf.
- Deine Gründung ist tragfähig, belegt durch Businessplan und Anlage EKS.
Der Knackpunkt: die Anlage EKS
Die Anlage EKS ist die Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Darin planst du für die kommenden Monate:
- deinen erwarteten Umsatz,
- deine Betriebsausgaben,
- den Gewinn, der davon übrig bleibt.
Sie entscheidet nicht nur über das Einstiegsgeld, sondern auch darüber, wie viel Grundsicherungsgeld weiter läuft. Schon kleine Fehler führen zu einer Ablehnung oder später zu einer Rückforderung. Plane deshalb realistisch und leite jede Zahl nachvollziehbar aus deinem Businessplan ab, siehe Businessplan für die Förderung.
Was das mit dem AVGS zu tun hat
Dein Jobcenter kann dir zusätzlich einen AVGS für ein Existenzgründungscoaching ausstellen. Das Coaching kostet dich bei Bewilligung nichts und liefert dir Businessplan und Zahlenwerk, auf denen die EKS aufbaut. Beides greift also ineinander.
Dein nächster Schritt
Lass kostenlos prüfen, welche der drei Jobcenter-Leistungen in deinem Fall infrage kommt: kostenlosen Check starten.
Wie der Weg aus der Arbeitslosigkeit insgesamt aussieht, steht in Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.