AVGS-Check

Von Gründer-Helden-Redaktion, aktualisiert am 10. September 2026

Rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Termin. Am Ende weißt du, welche Förderung zu deiner Situation passt.

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Fachkundige Stellungnahme

Ohne diesen Nachweis gibt es keinen Gründungszuschuss. Hier erfährst du, was in einer fachkundigen Stellungnahme steht, wer sie ausstellen darf und was du dafür vorlegen musst. Am Ende weißt du, wie du in wenigen Tagen dazu kommst.

Stellungnahme in der Regel in
24 Stunden
Bundesweit online, wenn deine Unterlagen vollständig sind.
Restanspruch auf ALG I
mind. 150 Tage
So viel Anspruch musst du bei der Gründung noch haben, sonst fällt der Gründungszuschuss weg.

Was ist das überhaupt?

Eine fachkundige Stellungnahme ist eine unabhängige Bescheinigung über die Tragfähigkeit deiner geplanten Selbstständigkeit. Übersetzt heißt das: Eine fachkundige Stelle bestätigt, dass deine Gründung sich voraussichtlich dauerhaft selbst trägt.

Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit sie zwingend. Ohne sie wird dein Antrag gar nicht erst geprüft.

Was drinsteht

Wer darf sie ausstellen?

Laut § 93 SGB III sind das fachkundige Stellen, unter anderem:

Du kannst also wählen. Entscheidend ist, dass die Stelle deine Zahlen wirklich prüft, denn eine oberflächliche Bescheinigung fällt beim Amt auf.

Was du mitbringen musst

Einen Businessplan mit Finanzplanung. Beides ist die Grundlage der Prüfung. Wie ein förderfähiger Plan aufgebaut ist, steht in Businessplan für die Förderung.

Fehlen die Unterlagen noch, ist ein über den AVGS gefördertes Coaching der naheliegende Weg. Dort entstehen Businessplan und Finanzplanung, und die Stellungnahme schließt direkt daran an.

Wie lange dauert es?

Spezialisierte Gründungsberatungen stellen die Stellungnahme in der Regel innerhalb von 24 Stunden aus, sobald deine Unterlagen vollständig sind, bundesweit und komplett online. Bei Kammern und anderen Stellen solltest du mehr Zeit einplanen. Frag deshalb früh nach, wenn dein Abgabetermin näher rückt.

Was sie nicht leistet

Die Stellungnahme ist eine Voraussetzung, keine Garantie. Der Gründungszuschuss bleibt eine Ermessensleistung deiner Agentur für Arbeit.

Dein nächster Schritt

Lass kostenlos prüfen, welche Unterlagen dir noch fehlen und wie du in deinem Fall an die Stellungnahme kommst: kostenlosen Check starten.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.

AVGS-Check ist ein unabhängiges, privates Vermittlungsangebot und kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Behörde.