AVGS-Check

Von Gründer-Helden-Redaktion, aktualisiert am 10. September 2026

Rund zwei Minuten, kostenlos und ohne Termin. Am Ende weißt du, welche Förderung zu deiner Situation passt.

Jetzt in 2 Minuten prüfen

Gründungszuschuss einfach erklärt

Hier erfährst du, wie viel Geld der Gründungszuschuss bringt und wie lange er läuft. Du erfährst die drei Voraussetzungen, an denen Anträge am häufigsten scheitern. Und du siehst, wie das kostenlose AVGS-Coaching und der Zuschuss zusammenspielen.

Phase 1, sechs Monate
ALG I + 300 Euro
Dein bisheriges Arbeitslosengeld I läuft weiter, dazu kommen 300 Euro im Monat, steuerfrei.
Phase 2, neun Monate
300 Euro
Im Monat, auf gesonderten Antrag und nur bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit.
Zusammen möglich
bis 15 Monate
6 plus 9 Monate. Das Amt entscheidet in deinem Einzelfall, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Der Gründungszuschuss ist für dich da, wenn du aus dem ALG-I-Bezug heraus gründest. Er sichert dein Einkommen in der Startphase, damit du nicht sofort vom ersten Umsatz leben musst.

Wie viel bekommst du?

Die Höhe von Phase 1 hängt an deinem persönlichen ALG-I-Anspruch. Nach oben ist sie gedeckelt; der Deckel richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Was in deinem Fall herauskommt, hängt unter anderem von deinem bisherigen Einkommen, deiner Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab.

Zurückzahlen musst du nichts. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Kredit.

Die drei Voraussetzungen

  1. Restanspruch ALG I: Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sein (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Das ist die sogenannte 150-Tage-Regel.
  2. Hauptberuflich: Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche für dein Unternehmen arbeiten. Ein Nebenerwerb wird nicht gefördert.
  3. Tragfähigkeit: Du musst nachweisen, dass deine Gründung sich rechnet. Der Nachweis erfolgt über eine fachkundige Stellungnahme.

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Deine Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

Der Antrag in vier Schritten

  1. Timing klären. Prüfe, wie viele Tage ALG I dir noch bleiben, und lege den Gründungstermin danach fest.
  2. Businessplan und Finanzplanung erstellen. Beides ist die Grundlage der Prüfung, siehe Businessplan für die Förderung.
  3. Fachkundige Stellungnahme einholen. Ohne sie prüft die Agentur für Arbeit deinen Antrag nicht.
  4. Antrag vor der Gründung stellen. Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Danach ist es zu spät.

Warum Anträge abgelehnt werden

In der Praxis sind es meist zwei Gründe:

Beides lässt sich mit einer sauber begründeten Argumentation und belastbaren Zahlen deutlich entschärfen.

Der clevere Weg: erst AVGS, dann Zuschuss

Das über den AVGS finanzierte Gründungscoaching kostet dich bei Bewilligung nichts und liefert genau die Unterlagen, die dein Zuschussantrag braucht. Wer den Zuschuss ohne diese Vorarbeit beantragt, geht mit dünneren Unterlagen ins Verfahren.

Dein nächster Schritt

Lass zuerst kostenlos prüfen, ob der Gründungszuschuss in deinem Fall infrage kommt und wie das Timing aussieht: kostenlosen Check starten.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.

AVGS-Check ist ein unabhängiges, privates Vermittlungsangebot und kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Behörde.