Gründungszuschuss einfach erklärt
Hier erfährst du, wie viel Geld der Gründungszuschuss bringt und wie lange er läuft. Du erfährst die drei Voraussetzungen, an denen Anträge am häufigsten scheitern. Und du siehst, wie das kostenlose AVGS-Coaching und der Zuschuss zusammenspielen.
- Phase 1, sechs Monate
- ALG I + 300 Euro
- Dein bisheriges Arbeitslosengeld I läuft weiter, dazu kommen 300 Euro im Monat, steuerfrei.
- Phase 2, neun Monate
- 300 Euro
- Im Monat, auf gesonderten Antrag und nur bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit.
- Zusammen möglich
- bis 15 Monate
- 6 plus 9 Monate. Das Amt entscheidet in deinem Einzelfall, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Der Gründungszuschuss ist für dich da, wenn du aus dem ALG-I-Bezug heraus gründest. Er sichert dein Einkommen in der Startphase, damit du nicht sofort vom ersten Umsatz leben musst.
Wie viel bekommst du?
- Phase 1, sechs Monate: Dein bisheriges ALG I läuft weiter, dazu kommen 300 Euro im Monat für deine soziale Absicherung. Diese Leistung ist steuerfrei.
- Phase 2, neun Monate: 300 Euro im Monat, wenn du deine Geschäftstätigkeit nachweist. Phase 2 musst du gesondert beantragen, sie kommt nicht automatisch.
- Gesamtdauer: höchstens 15 Monate.
Die Höhe von Phase 1 hängt an deinem persönlichen ALG-I-Anspruch. Nach oben ist sie gedeckelt; der Deckel richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Was in deinem Fall herauskommt, hängt unter anderem von deinem bisherigen Einkommen, deiner Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab.
Zurückzahlen musst du nichts. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Kredit.
Die drei Voraussetzungen
- Restanspruch ALG I: Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig sein (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Das ist die sogenannte 150-Tage-Regel.
- Hauptberuflich: Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche für dein Unternehmen arbeiten. Ein Nebenerwerb wird nicht gefördert.
- Tragfähigkeit: Du musst nachweisen, dass deine Gründung sich rechnet. Der Nachweis erfolgt über eine fachkundige Stellungnahme.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Deine Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Der Antrag in vier Schritten
- Timing klären. Prüfe, wie viele Tage ALG I dir noch bleiben, und lege den Gründungstermin danach fest.
- Businessplan und Finanzplanung erstellen. Beides ist die Grundlage der Prüfung, siehe Businessplan für die Förderung.
- Fachkundige Stellungnahme einholen. Ohne sie prüft die Agentur für Arbeit deinen Antrag nicht.
- Antrag vor der Gründung stellen. Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Danach ist es zu spät.
Warum Anträge abgelehnt werden
In der Praxis sind es meist zwei Gründe:
- Die Agentur hält dich für leicht vermittelbar, sieht also einen Job als den näher liegenden Weg.
- Die Tragfähigkeit ist im Businessplan nicht überzeugend dargestellt.
Beides lässt sich mit einer sauber begründeten Argumentation und belastbaren Zahlen deutlich entschärfen.
Der clevere Weg: erst AVGS, dann Zuschuss
Das über den AVGS finanzierte Gründungscoaching kostet dich bei Bewilligung nichts und liefert genau die Unterlagen, die dein Zuschussantrag braucht. Wer den Zuschuss ohne diese Vorarbeit beantragt, geht mit dünneren Unterlagen ins Verfahren.
Dein nächster Schritt
Lass zuerst kostenlos prüfen, ob der Gründungszuschuss in deinem Fall infrage kommt und wie das Timing aussieht: kostenlosen Check starten.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Auskunft deines Amtes.